SGB 3 Art. 85Fahrkosten
Vierter Abschnitt Berufliche Weiterbildung
Für Übernahme und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend.
Vierter Abschnitt Berufliche Weiterbildung
Für Übernahme und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend.