SGB 3 Art. 458Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
§ 73a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 begonnen haben.
Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
§ 73a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 begonnen haben.