SGB 3 Art. 441Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem 1. Januar 2010 entstanden, ist § 133 Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung anzuwenden.