SGB 3 Art. 329Einkommensberechnung in besonderen Fällen
Dritter Abschnitt Leistungsverfahren in Sonderfällen
Die Agentur für Arbeit kann das zu berücksichtigende Einkommen nach Anhörung der oder des Leistungsberechtigten schätzen, soweit Einkommen nur für kurze Zeit zu berücksichtigen ist.