SGB 3 Art. 118Leistungen
Erster Titel Allgemeines
Die besonderen Leistungen umfassen 1.
das Übergangsgeld,
2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.
Erster Titel Allgemeines
Die besonderen Leistungen umfassen 1.
das Übergangsgeld,
2.
das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht gezahlt werden kann,
3.
die Übernahme der Teilnahmekosten für eine Maßnahme.