Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -

SGB XIV Art. 97Wunsch- und Wahlrecht

Kapitel 11 Besondere Leistungen im Einzelfall

In forceOfficial text

Bei der Entscheidung über die Besonderen Leistungen im Einzelfall und bei der Ausführung dieser Leistungen wird den berechtigten Wünschen der Berechtigten entsprochen. Dabei sind Art und Schwere der Schädigung, Gesundheitszustand und Lebensalter besonders zu berücksichtigen. Im Übrigen gilt § 8 des Neunten Buches entsprechend.