Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SGB XIV · Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -

SGB XIV Art. 39Kooperationsvereinbarungen für Beratungs- und Begleitangebote

Abschnitt 4 Kooperationsvereinbarungen

In forceOfficial text

Die Träger der Sozialen Entschädigung können Kooperationsvereinbarungen mit Organisationen schließen, die eine umfassende qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung der Berechtigten sicherstellen. Dabei berücksichtigen sie Angebote, die sich an Angehörige besonders schutzbedürftiger Personengruppen richten. Sie können diesen Organisationen Sach- und Geldmittel zur Verfügung stellen.