SGÄndG 13 · Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
SGÄndG 13 Art. 7Schlußvorschrift
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 3 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1980 in Kraft.