SeeRÜbkAG · Gesetz zur Ausführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 sowie des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens SeeRÜbkAG Art. 15Inkrafttreten Abschnitt 6 Schlußvorschrift In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 14 Contents