SchwSalmoV · Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine
SchwSalmoV Art. 5Impfungen
Bei einer Impfung gegen Salmonellen dürfen keine Impfstoffe angewendet werden, die geeignet sind, die Untersuchungen auf Antikörper nach § 2 Abs. 1 und 2 zu beeinträchtigen.