Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SchwarmfdPV · Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f des Wertpapierhandelsgesetzes bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern nach der Verordnung (EU) 2020/1503

SchwarmfdPV Art. 16Prüfer; Unterschrift

Abschnitt 3 Prüfungsbericht und Fragebogen

In forceOfficial text

Aus dem Prüfungsbericht muss ersichtlich sein, wer die Prüfung vor Ort geleitet hat. Der Prüfer hat den Prüfungsbericht unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.