SchfHwG · Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
SchfHwG Art. 35Rechtsweg
Kapitel 2 Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung
Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch die Versorgungsanstalt betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.