Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SchfHwG · Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk

SchfHwG Art. 28Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung

Kapitel 1 Organisation

In forceOfficial text

(1) Die bisherige Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister wird zur Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Versorgungsanstalt). Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München und Trägerin der Zusatzversorgung.

(2) Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates die Trägerschaft und die Geschäftsführung einer anderen Stelle zuweisen.