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SchBerG · Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung

SchBerG Art. 24

Fünfter Abschnitt Rechtsmittel

In forceOfficial text

(1) Gegen den Festsetzungsbescheid steht den Beteiligten innerhalb zweier Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der Beschwerde zu.

(2) Über die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde.

(3) Die Entscheidung über die Beschwerde ist den am Festsetzungsverfahren Beteiligten zuzustellen.