SchaumwZwStV · Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
SchaumwZwStV Art. 37Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 15 Zu § 22 des Gesetzes
Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Schaumwein gelten § 10 Absatz 2 und § 29 entsprechend.