SchaEVZG · Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger
SchaEVZG Art. 1Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.