Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SCEAG · Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)

SCEAG Art. 4Zulassung investierender Mitglieder

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

In forceOfficial text

Die Satzung der Europäischen Genossenschaft kann bestimmen, dass Personen, die für die Nutzung oder Produktion der Güter und die Nutzung oder Erbringung der Dienste der Europäischen Genossenschaft nicht in Frage kommen, als investierende Mitglieder zugelassen werden können.