Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SBkBG · Gesetz über die Staatsbank Berlin

SBkBG Art. 12

In forceOfficial text

Der Minister der Finanzen nimmt die Staatsaufsicht über die Bank bei der Durchführung der ihr mit diesem Gesetz übertragenen Aufgaben in Übereinstimmung mit den Regelungen des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland wahr.