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RohrIndUTechAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

RohrIndUTechAusbV Art. 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

In forceOfficial text

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

„Arbeiten an Rohrleitungen oder Anlagen“,

2.

„Einsetzen von Verfahrenstechnik“,

3.

„Beachten und Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.