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Raumordnungsgesetz
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
- Art. 2 Grundsätze der Raumordnung
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung
- Art. 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4
- Art. 6 Ausnahmen und Zielabweichung
- Art. 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
- Art. 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
- Art. 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
- Art. 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
- Art. 11 Planerhaltung
- Art. 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
- Abschnitt 2 Raumordnung in den Ländern
- Art. 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
- Art. 14 Raumordnerische Zusammenarbeit
- Art. 15 Raumverträglichkeitsprüfung
- Art. 16 Beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung; Absehen von Raumverträglichkeitsprüfungen
- Abschnitt 3 Raumordnung im Bund
- Art. 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum
- Art. 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes
- Art. 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
- Art. 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
- Art. 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- Art. 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
- Art. 23 Beirat für Raumentwicklung
- Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
- Art. 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Art. 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten
- Art. 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
- Art. 28 Sonderregelung für die Windenergie an Land