RiFlEtikettG · Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die besondere Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern RiFlEtikettG Art. 13Inkrafttreten In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 12 Contents