RheinSchPV 1994 Art. 9Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen – St. Goar
Kapitel 9 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen
Zwischen Bingen (km 530,00) und St. Goar (km 556,00) ist die Fahrt nachts nur Fahrzeugen erlaubt, die Sprechfunk auf den Kanälen 10 (Schiff-Schiff) oder 04 und in der Talfahrt Radar benutzen.