RheinSchPV 1994 Art. 12Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel – St. Goar
Kapitel 12 Stromstrecken mit Meldepflicht oder Wahrschauregelung
1.
An der Strecke Oberwesel – St. Goar sind folgende Signalstellen eingerichtet:
Signalstelle A:
km 550,57, linkes Ufer, am Ochsenturm bei Oberwesel;
Signalstelle B:
km 552,80, linkes Ufer, am Kammereck;
Signalstelle C:
km 553,61, linkes Ufer, am Betteck;
Signalstelle D:
km 554,34, linkes Ufer, gegenüber der Loreley („Die Lützelsteine“);
Signalstelle E:
km 555,43, linkes Ufer, an der Bank.
2.
Der Bergfahrt wird die Annäherung von Talfahrern – mit Ausnahme von Kleinfahrzeugen – an den Signalstellen A, C, D und E angezeigt.
Jede dieser Signalstellen zeigt der Bergfahrt ihre Lichtzeichen auf übereinander stehenden Feldern, die folgenden Teilstrecken zugeordnet sind: Feld
Nummer der Teilstrecke
Oberstromgrenze der Teilstrecke
Unterstromgrenze der Teilstrecke
Signalstelle A: am Ochsenturm
oben
1
km 548,50
km 549,50
unten
2
km 549,50
km 550,57
Signalstelle C: am Betteck
oben
3
km 550,57
km 551,30
Mitte
4
km 551,30
km 552,40
unten
5
km 552,40
km 553,60
Signalstelle D: gegenüber der Loreley („Die Lützelsteine“)
oben
4
km 551,30
km 552,40
Mitte
5
km 552,40
km 553,61
unten
6
km 553,61
km 554,34
Signalstelle E: an der Bank
oben
6
km 553,61
km 554,34
unten
7
km 554,34
km 555,43
3.
Die Zeichen an den Signalstellen bedeuten für die ihnen zugeordneten Teilstrecken: a)
Drei weiße, ein Dreieck bildende Lichtlinien (Bild 1):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge über 110 m zu Tal.
b) Zwei dachförmig gegeneinander geneigte weiße Lichtlinien (Bild 2):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Verband mit einer Länge bis 110 m oder ein Fahrzeug mit einer Länge über 110 m oder mit einer Breite über 15 m zu Tal.
c) Eine nach rechts geneigte weiße Lichtlinie (Bild 3):
In der Teilstrecke fährt mindestens ein Fahrzeug mit einer Länge bis 110 m zu Tal.
d) Eine waagerechte weiße Lichtlinie (Bild 4):
In der Teilstrecke befindet sich kein Talfahrer.
4.
Ferner können an den Signalstellen folgende Zeichen gezeigt werden: a)
an der Signalstelle A aa)
ein weißes Licht, nur für die Talfahrt sichtbar:
den Talfahrern wird mitgeteilt, dass die Lichtwahrschau in Betrieb ist.
bb)
zusätzlich ein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar:
ein Verband mit einer Länge über 110 m fährt am Tauberwerth (Teilstrecke 3) zu Berg.
b) an der Signalstelle B
ein weißes Blinklicht, nur für die Talfahrt sichtbar:
ein Verband mit einer Länge über 110 m umfährt das Betteck zu Berg.
6.
Eine Sperrung der Schifffahrt für die Talfahrt wird an den Signalstellen A oder B durch zwei nur für die Talfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.
Eine Sperrung der Schifffahrt für die Bergfahrt wird an den Signalstellen D oder E durch zwei nur für die Bergfahrt sichtbare rote Lichter übereinander angezeigt.