RheinSchPersEV · Verordnung zur Einführung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
RheinSchPersEV Art. 2Ausnahmen von der Schifferpatentpflicht
(1) Zur Führung von Fahrzeugen der Streitkräfte ist ein Rheinpatent nicht erforderlich.
(2) Zur Führung von Fahrzeugen im Sinne des § 6.02 Nummer 5 der Schiffspersonalverordnung-Rhein ist ein Schifferpatent gemäß Schiffspersonalverordnung-Rhein nicht erforderlich.