RennwLottG · Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG Art. 37Bemessungsgrundlage
4. Besteuerung von virtuellem Automatenspiel
Die Virtuelle Automatensteuer bemisst sich nach dem geleisteten Spieleinsatz abzüglich der Virtuellen Automatensteuer. Der geleistete Spieleinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am virtuellen Automatenspiel nach § 36.