DE · RegZensErpG
Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder
- Art. 3 Kosten der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
- Abschnitt 2 Bevölkerungsdaten
- Art. 4 Daten der Meldebehörden
- Art. 5 Mehrfachfallprüfung; Ergänzende Bevölkerungsstatistiken
- Art. 6 Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 zur Methodenentwicklung
- Art. 7 Zusammenführungen
- Unterabschnitt 1 Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung der Bevölkerung
- Art. 8 Daten der Finanzbehörden der Länder
- Art. 9 Daten aus den Lohn- und Einkommensteuerstatistiken
- Art. 10 Zusammenführung
- Art. 11 Löschung
- Unterabschnitt 2 Erhebung von Daten zur Erprobung der Ermittlung des Bildungsstands der Bevölkerung
- Art. 12 Daten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
- Art. 13 Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus
- Art. 14 Zusammenführung
- Art. 15 Löschung
- Abschnitt 4 Weitere Regelungen
- Art. 16 Verarbeitung von Daten aus dem Zensus 2022 und dem Mikrozensus für Zwecke europäischer Bevölkerungsstatistiken einschließlich Zensus
- Art. 17 Einrichtungsregister
- Art. 18 Durchführung von Untersuchungen zur Nutzung von Fernerkundungsdaten