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RebPflV 1986 · Rebenpflanzgutverordnung

RebPflV 1986 Art. 6Anforderungen an den Rebenbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes

Abschnitt 2 Anerkennung von Pflanzgut

In forceOfficial text

Die Anforderungen an den Rebenbestand, einschließlich der Anforderungen hinsichtlich des Befalls mit RNQPs, ergeben sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes ergeben sich aus Anlage 2.