Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

RAVPV · Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer

RAVPV Art. 27Automatisches Löschen von Nachrichten

Teil 4 Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

In forceOfficial text

Nachrichten dürfen frühestens 90 Tage nach ihrem Eingang automatisch in den Papierkorb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verschoben werden. Im Papierkorb befindliche Nachrichten dürfen frühestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden.