Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

RAV 1992 · Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1992 und zur vierten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

RAV 1992 Art. 6Grenzbeträge für die Zahlung eines Sozialzuschlags

In forceOfficial text

Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Zahlung eines Sozialzuschlags zu Renten im Beitrittsgebiet bestimmten Beträge betragen vom 1. Juli 1992 an 1.

bei Alleinstehenden 658 Deutsche Mark monatlich,

2.

bei Verheirateten 1.054 Deutsche Mark monatlich.