RAG 1988 · Rentenanpassungsgesetz 1988
RAG 1988 Art. 5Allgemeine Bemessungsgrundlage
Erster Abschnitt Rentenversicherung
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1988 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
29.814 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
30.129 Deutsche Mark.