Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

RAG 1985 · Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985)

RAG 1985 Art. 3Sonstige Renten

Erster Abschnitt Rentenversicherung

In forceOfficial text

Renten, die nicht nach § 2 Abs. 1 anzupassen sind, werden dadurch angepaßt, daß der sich für den Monat Juli 1985 ergebende anpassungsfähige Rentenbetrag um 3,0 vom Hundert erhöht wird.