RAÜG · Gesetz zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt
RAÜG Art. 2
Soweit das DLR im Rahmen der von ihm wahrgenommenen Aufgaben Haushaltsmittel weiterleitet, sollen ihm diese Mittel zur Bewirtschaftung übertragen werden.
RAÜG · Gesetz zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt
Soweit das DLR im Rahmen der von ihm wahrgenommenen Aufgaben Haushaltsmittel weiterleitet, sollen ihm diese Mittel zur Bewirtschaftung übertragen werden.