Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

RÜG · Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung

RÜG Art. 25Zurechnungszeiten zur FZR

Art 2

In forceOfficial text

Bei der Berechnung von Zusatzrenten aus der FZR werden als Zurechnungszeiten angerechnet 1.

Zeiten vom Eintritt der Invalidität bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bei der Zusatzinvalidenrente, sofern der Versicherte nicht vor Feststellung der Invalidität aus der FZR ausgetreten ist,

2.

Zeiten des früheren Bezugs einer Zusatzinvalidenrente.