DE · RückBRTransparenzV
Verordnung über die Umsetzung der Auskunftspflicht und die Ausgestaltung der Informationen nach dem Transparenzgesetz
Contents
- Art. 1 Mitteilung von Kontaktdaten durch den Betreiber
- Art. 2 Mitteilung des Abschlussstichtages durch den Betreiber
- Art. 3 Bestimmung des für die Aufstellung der Rückstellungen maßgeblichen Stichtages
- Art. 4 Verlangen weiterer Auskünfte
- Art. 5 Anforderungen an die Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
- Art. 6 Darstellung des Haftungskreises durch den Betreiber
- Art. 7 Form der Aufstellung der Rückstellungen und der Darstellung des Haftungskreises
- Art. 8 Form der Übermittlung
- Art. 9 Gesonderter Bericht des Betreibers im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
- Art. 10 Inkrafttreten