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QFUV · Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

QFUV Art. 16Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“

Abschnitt 3 Umschulungsprüfung

In forceOfficial text

Im Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, technische Dokumente auszuwerten und dabei Qualitätsnormen zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1.

Verstehen produktionsbegleitender Dokumente,

2.

Analysieren geometrischer Produktspezifikationen,

3.

Erkennen und Berücksichtigen funktionsbedingter Zusammenhänge,

4.

Anwenden von Qualitätsnormen,

5.

Interpretieren von Werkstoffangaben.