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QFUV · Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik

QFUV Art. 13Prüfungsbereiche der Prüfungsteile

Abschnitt 3 Umschulungsprüfung

In forceOfficial text

(1) Der Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.

„Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“ nach § 14,

2.

„Prüf- und Messtechnik“ nach § 15.

(2) Der Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.

„Interpretieren technischer Dokumente“ nach § 16,

2.

„Planen von Prüfprozessen“ nach § 17,

3.

„Durchführen von Prüfprozessen“ nach § 18,

4.

„Dokumentieren von Prüfergebnissen“ nach § 19,

5.

„Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“ nach § 20.