PWMAusbV Art. 10Prüfungsbereiche von Teil 2
Unterabschnitt 3 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Instandsetzen von Schneidwerkzeugen,
2.
Herstellen von Schneidwerkzeugen,
3.
Arbeitsplanung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.