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PTStiftG · Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation

PTStiftG Art. 2Stiftungszweck

In forceOfficial text

(1) Zweck der Stiftung ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Entwicklung der Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen.

(2) Dazu gehört insbesondere die Aufgabe, 1.

die ihr übertragenen Sammlungsgegenstände zu bewahren, zu pflegen, zu ergänzen und der Öffentlichkeit zu erschließen,

2.

einen sinnvollen Zusammenhang dieser Sammlung zu erhalten,

3.

die Auswertung der Sammlung für die Interessen der Allgemeinheit in Bildung und Wissenschaft sowie im Gesamtzusammenhang der Wirtschaftsgeschichte zu gewährleisten,

4.

die Zusammenarbeit mit postgeschichtlich tätigen Vereinigungen zu pflegen sowie

5.

mit Museen und Stiftungen gleicher Zielrichtung national und international zusammenzuarbeiten.