PsychThV · Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie PsychThV Art. 2Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden In forceOfficial text Die Auszubildenden erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen. ← Previous · Art. 1 Contents Art. 3 · Next →