DE · ProstAV
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter
Contents
- Art. 1 Angaben zur Wohnung oder zur Zustellanschrift
- Art. 2 Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild
- Art. 3 Neuausstellung der Anmeldebescheinigung oder der Aliasbescheinigung
- Art. 4 Angabe zu den Tätigkeitsorten
- Art. 5 Wechsel der Zuständigkeit der Behörde
- Art. 6 Datenübermittlung
- Art. 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
- Art. 8 Inkrafttreten