PreisG · Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung
PreisG Art. 16
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 1948 außer Kraft.
PreisG · Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 1948 außer Kraft.