PrüfV Art. 53Ort der Berichterstattung
Kapitel 4 Bericht zur Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
Die Berichterstattung nach diesem Kapitel kann auch im Prüfungsbericht für den Einzelabschluss des Mutterunternehmens erfolgen.
Kapitel 4 Bericht zur Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
Die Berichterstattung nach diesem Kapitel kann auch im Prüfungsbericht für den Einzelabschluss des Mutterunternehmens erfolgen.