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PostG · Postgesetz

PostG Art. 63Haftung bei der Durchführung förmlicher Zustellungen

Abschnitt 1 Förmliche Zustellung

In forceOfficial text

Für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung entstehen, haftet der Anbieter nach den Vorschriften über die Schadensersatzpflicht eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn für seine Bediensteten im hoheitlichen Bereich.