DE · PhysTh-APrV
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Ausbildung
- Art. 2 Staatliche Prüfung
- Art. 3 Prüfungsausschuß
- Art. 4 Zulassung zur Prüfung
- Art. 5 Niederschrift
- Art. 6 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- Art. 7 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
- Art. 8 Rücktritt von der Prüfung
- Art. 9 Versäumnisfolgen
- Art. 10 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- Art. 11 Prüfungsunterlagen
- Abschnitt 2 Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten nach § 1 Abs. 1
- Art. 12 Schriftlicher Teil der Prüfung
- Art. 13 Mündlicher Teil der Prüfung
- Art. 14 Praktischer Teil der Prüfung
- Abschnitt 3 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 1
- Art. 15 Schriftlicher Teil der Prüfung
- Art. 16 Mündlicher Teil der Prüfung
- Art. 17 Praktischer Teil der Prüfung
- Abschnitt 4 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 2
- Art. 18 Schriftlicher Teil der Prüfung
- Art. 19 Mündlicher und praktischer Teil der Prüfung
- Abschnitt 5 Erlaubniserteilung
- Art. 20 Erlaubnisurkunde
- Abschnitt 5a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
- Art. 21 Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
- Art. 21a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Art. 21b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
- Art. 21c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
- Abschnitt 6 Schlußvorschriften
- Art. 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten