PharmKfmAusbV 2012 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten PharmKfmAusbV 2012 Art. 2Dauer der Berufsausbildung In forceOfficial text Die Ausbildung dauert drei Jahre. ← Previous · Art. 1 Contents Art. 3 · Next →