PHöchstMengV · Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln
PHöchstMengV Art. 4Verfahren
Der Phosphatgehalt der Wasch- und Reinigungsmittel ist nach dem in der Anlage zu dieser Verordnung beschriebenen Verfahren oder nach einem Verfahren zu bestimmen, das gleichwertige Ergebnisse erbringt.