PflKartV 1986 · Pflanzkartoffelverordnung
PflKartV 1986 Art. 13Beschaffenheitsprüfung
Abschnitt 2 Anerkennung von Pflanzgut
Die Beschaffenheitsprüfung besteht aus der Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit sowie der Prüfung auf weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel.