Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PflanzTechnAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin

PflanzTechnAusbV Art. 7Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

In forceOfficial text

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.