PersVMobFachwPrV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität und Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität PersVMobFachwPrV Art. 12Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. ← Previous · Art. 11 Contents