PersStärkeG · Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte
PersStärkeG Art. 9
Abschnitt III Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Abschnitt III Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.